- Alle Übersetzer und Dolmetscher verfügen über einen Hochschulabschluß als Übersetzer und/oder Dolmetscher in Deutschland oder dem Zielsprachenland und sind hauptberuflich als Übersetzer und/oder Dolmetscher tätig.
- Beglaubigte Übersetzungen werden von bei Gericht für ihre Sprache(n) öffentlich bestellten und allgemein beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzern ausgeführt.
- Die in Deutschland wohnhaften Übersetzer sind in der überwiegenden Mehrheit Mitglied des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ e.V.) Die Übersetzer im Ausland gehören in der Mehrzahl dortigen anerkannten Übersetzerorganisationen an.
- Alle Übersetzer übersetzen ausschließlich in ihre Muttersprache.
- Alle Übersetzer arbeiten in den Fachgebieten, für die sie ausgebildet sind oder in denen sie über langjährige Berufserfahrung verfügen. Je nach Art und Spezifik des Textes wird der für den jeweiligen Text am besten geeignete Übersetzer ausgewählt und mit der Übersetzung betraut.