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Professionelle Übersetzungen von Lengua Translations

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Beglaubigte Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer und Dolmetscher

Preisangebot hier gleich anfordern oder E-Mail an: info@lengua.com

Eine beglaubigte Übersetzung darf nur von einem gerichtlich vereidigten, beeidigten (in Österreich: beeideten) oder ermächtigten Übersetzer oder Dolmetscher durchgeführt werden.

Übersetzungen von Urkunden müssen in Deutschland und anderen Ländern beglaubigt werden, die Beglaubigung der Übersetzung erfolgt durch einen bei Gericht amtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigen Urkundenübersetzer.

Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung unterteilen sich in Kosten für die Übersetzung (in der Regel Abrechnung nach Zeilenpreis, 1 Zeile = 55 Zeichen, bei beglaubigten Übersetzungen zwischen 1,51 und 2,50 Euro + Mwst. je Zeile in Abhängigkeit von der Sprache), Kosten für die Beglaubigung (18 Euro + Mwst. je Dokument) sowie Versandkosten für die Urkundenübersetzung.

Da beglaubigte Übersetzungen durch gerichtlich vereidigte Übersetzer vorgenommen werden, muss ein vereidigter Übersetzer (österreichisch: beeideter Übersetzer) für die Beeidigung vor Gericht zuvor entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben, wie z.B. ein Übersetzerdiplom oder eine staatlich anerkannte Prüfung für Übersetzer.

Die Qualität ist bei Urkundenübersetzungen besonders wichtig, da es hier mitunter auf jedes Wort und jeden einzelnen Buchstaben ankommt. Wir gehen bei unseren beglaubigten Übersetzungen deshalb über die Mindestanforderung der Gerichte und Behörden hinaus, unsere beglaubigten Urkundenübersetzungen werden deshalb in aller Regel von Diplomübersetzern mit Hochschulabschluss als Übersetzer durchgeführt, die außerdem noch öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzer sind.

Wir liefern Ihre Urkundenübersetzungen nicht nur bundesweit, sondern in alle Länder, in denen Sie Ihre beglaubigte Übersetzung benötigen.

Es spielt übrigens keine Rolle, in welcher Stadt oder an welchem Ort Sie sich befinden, ob in Berlin, München, Hamburg, Frankfurt, Düsseldorf, Köln, Wien, Zürich, Bern oder an jedem beliebigen anderen Ort. Wir senden Ihnen Ihre beglaubigte Übersetzung per E-Mail oder Post innerhalb kürzester Zeit zu (für den Postversand wird meist nur ein Tag benötigt).

Welche Dokumente müssen beglaubigt werden? In der Regel alle Urkunden, die für offizielle Zwecke übersetzt und registriert werden, wie z.B. Übersetzungen von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Adoptionsurkunden, Sterbeurkunden, Namensänderungsurkunden, Versicherungsnachweise, Schulzeugnisse und anderen Zeugnisse, Arbeitsbücher, ärztliche Atteste, Bescheide und Bescheinigungen aller Art, Führerscheine, Verträge aller Art, Vernehmungsprotokolle sowie andere Dokumente, für die Behörden eine beglaubigte Übersetzung verlangen.

Wie läuft eine Urkundenübersetzung und die entsprechende Beglaubigung ab? Sie senden die Urkunde zur Übersetzung im Original oder in beglaubigter Kopie per Post an uns. Wenn Sie das Dokument per Fax oder gescannt an uns senden, benötigen wir Ihre Zusicherung (per Post oder E-Mail), dass das Dokument bei Ihnen im Original vorliegt. Nur dann kann die Urkundenübersetzung ordnungsgemäß durchgeführt und beglaubigt werden. Zur Beglaubigung einer Urkundenübersetzung ist kein Notar oder Rechtsanwalt erforderlich, die Beglaubigung erfolgt durch den beeidigten Übersetzer selbst, indem er die übersetzte Urkunde am Ende mit einem Beglaubigungsvermerk, einem Beglaubigungsstempel und seiner Unterschrift versieht.

Danach wird die beglaubigte Urkundenübersetzung auf dem Postweg an Sie versandt. Natürlich können Sie vorab, falls erforderlich, eine Kopie per E-Mail oder als Scan erhalten, bei den Behörden muss jedoch das Original der beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden.

Wenn Sie ein Angebot für eine Urkundenübersetzung benötigen, füllen Sie einfach das Formular oben auf dieser Seite aus oder senden uns einfach eine Nachricht per E-Mail oder Post oder rufen uns an. Wir stehen Ihnen jederzeit für Ihre beglaubigten Übersetzungen zur Verfügung.

Beglaubigte Übersetzungen bieten wir z.B. für folgende Sprachen an:

Afrikaans, Albanisch, Amharisch, Arabisch, Armenisch, Aserbaidschanisch, Baskisch, Belarussisch, Bengalisch, Birmanisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Georgisch, Griechisch, Hebräisch, Hindi, Indonesisch, Isländisch, Italienisch, Japanisch, Kasachisch, Katalanisch, Khmer, Kirgisisch, Koreanisch, Kroatisch, Kurdisch, Latein, Lettisch, Litauisch, Mazedonisch, Niederländisch, Norwegisch, Panjabi, Paschtu, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Serbokroatisch, Singhalesisch, Slowakisch, Slowenisch, Somali, Spanisch, Swahili, Tagalog, Tamil, Thailändisch, Tigrinya, Tschechisch, Türkisch, Uigurisch, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Usbekisch, Vietnamesisch, Zulu ...

Weitere Beispiele für amtlich anerkannte Übersetzungen, die fast immer beglaubigt werden müssen: AGB, Arbeitszeugnis, Abschlusszeugnis, Approbationsurkunde, Bewerbungsunterlagen, Diplom, Diplomzeugnis, Ehefähigkeitszeugnis, Erbschein, Fahrerlaubnis, Hochschuldiplom, Katasterauszug, notarieller Kaufvertrag, Konzertdiplom, Kündigungen, Lebenspartnerschaftsurkunde, Lehrdiplom, Steuerbescheid, Testament, Transcript. 

Referenzen, kürzlich von uns fertiggestellte beglaubigte Übersetzungen

Kundenmeinungen

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